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Liebe Eltern,
auch wenn sich im Alltag die Corona-Maßnahmen gelockert haben, bleibt in MV die Maskenpflicht in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen noch bis Ostern (07.04.2023) bestehen.
So gelten nach §28b das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als auch die bekannten Corona-Maßnahmen (AHA + L) .
AHA + L: die zuständige Berufsgenossenschaft hat für medizinische Einrichtungen festgelegt, dass die Basisschutzmaßnahmen (AHA Plus L-Regeln = Abstand, Hygiene, Arbeiten mit Masken und Lüften) anzuwenden sind.
Unverändert besteht die Notwendigkeit, dass Sie sich und Ihren Kindern beim Betreten der Praxis die Hände desinfizieren oder diese gründlich mit Seife waschen.
Bei Erkältungssymptomen kontaktieren Sie mich bitte rechtzeitig!
Sockenpraxis: Und wie ich schon vor einiger Zeit schrieb, hat die Hygienebegehung ergeben, dass wir alle Bestimmungen sehr gut umgesetzt haben, mit einem kleinen ABER: Das Barfuß gehen ist in der Praxis nicht gestattet, Socken sind erforderlich. Sollten Sie diese einmal vergessen haben, ist es ebenfalls nicht schlimm, ich habe Einmal-Füßlinge in verschiedensten Farben vorrätig.
Vielen Dank – Ihre Chr. Neustadt