Bitte lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
1. Vertragsverhältnis
Sobald ein Patient in der Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen der Praxis und Ihnen oder dem Erziehungsberechtigten zustande.
Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich abgeschlossen werden. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages bin ich dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Desweiteren reserviere ich Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalte ich den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern, ist aber verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen. Bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch die gesetzliche Krankenkassenversicherung erstattet.
Behandlungsbeginn – Die gesetzlichen Krankenkassen fordern innerhalb von 28 Tagen, ausgehend von dem Ausstellungsdatum, den Behandlungsbeginn.
Behandlungsunterbrechung – Die Behandlung darf entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr als 10 Tage unterbrochen werden. Beträgt der Abstand der Behandlungstermine mehr als 10 Tage, so muss dieses von dem behandelnden Arzt durch eine Genehmigung mit Datum, seiner Unterschrift und dem Praxisstempel bestätigt werden. Andernfalls verfällt die Heilmittelverordnung.
2.) Regelung zur Terminabsage
Eine Behandlung gilt als abgesagt, wenn dies mit dem behandelnden Therapeuten besprochen wurde, telefonisch unter 016095830330 oder auch als Mitteilung auf der Mailbox unter Angabe des Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit. Terminabsagen sind bis 24 Arbeitstags-Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei. Nehmen Sie als Patient oder Erziehungsberechtigter mit Ihrem Kind, gleich aus welchem Grund, den vereinbarten Behandlungstermin jedoch kurzfristig nicht wahr, so wird entsprechend §615 des BGB ‚kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine‘ eine Ausfallgebühr privat in Rechnung gestellt. Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Räumlichkeiten und Therapiematerial zur Verfügung und soll deshalb nicht den Vergütungsanspruch verlieren, aufgrund von Vorkommnissen, die im Risikobereich des Patienten, Erziehungsberechtigten liegen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen somit bitte rechtzeitig ab, damit ich ihn neu vergeben kann. Soweit dies gelingt, wird der Vergütungsanspruch nicht geltend gemacht.
3.) Terminabsage durch mich
Kann ein Termin wegen Krankheit oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werde ich Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.
Rechtswirksamkeit der AGB´s – sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Praxisadresse
Physiotherapiepraxis für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Störtebeker Str. 31
18528 Bergen
Tel. 016095830330
info@kinderphysiotherapie-ruegen.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
nach Terminabsprache.
Formulare für die erste Behandlung zum Download hier
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